Bildrechte im Internet: Was Du beachten musst

Insbesondere Fotos machen Nutzer neugierig und laden zum Verweilen ein.
Allerdings sind bestimmte Bildrechte zu beachten.

Zuletzt aktualisiert: 16.11.2023

Ohne Website und Social Media-Kanäle geht heute fast nichts mehr, wenn man unternehmerisch erfolgreich sein will. Insbesondere Fotos machen Nutzer neugierig und laden zum Verweilen ein.

Was Du vor der Veröffentlichung eines Fotos bedenken und tun muss

Du solltest vor allem vorsichtig sein, wenn du “fremde” Fotos öffentlich machst, denn es gibt Bildrechte, die du unbedingt beachten musst!
Nicht nur größere Unternehmen oder Anbieter durchforsten das Internet nach Urheberrechtsverletzungen, auch immer mehr Einzel-Fotografen oder andere Rechteinhaber recherchieren nach unerlaubt veröffentlichten Bildern.
Schnell könntest Du auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen werden, oft kommen sogar noch Kosten für den gegnerischen Anwalt hinzu oder manchmal auch eine strafbewehrte Anzeige wegen Urheberrechtsverletzungen.
Auch wenn Deine neue Internetseite von einer Agentur erstellt wird, solltest Du im Vertrag ausdrücklich festhalten, dass keine fremden Bilder ohne Genehmigung für die Erstellung der Homepage genutzt werden. Denn die Betreiber bzw. Inhaber einer Internetseite haften dafür, dass dort keine urheberrechtlich geschützten Bilder ohne Berechtigung veröffentlicht werden.

Mit Lizenzen bist du auf der sicheren Seite

Besser, Du hast Lizenzen oder andere Nachweise für die Veröffentlichung der verwendeten Bilder – oder Du machst die Fotos für Deine Website und die Social-Media-Profile selbst.

Aber auch dabei muss Du Einiges beachten.
Vor allem, wenn Du Bilder verwenden möchtest, auf denen Arbeitnehmer oder Kunden zu sehen sind. Hierzu benötigst Du die Genehmigung der abgebildeten Personen, da so eine „Veröffentlichung“ immer in das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen eingreift. Dafür reicht eine einfache Erklärung über das Einverständnis, die rechtlich aber geprüft sein sollte.
Auch das Unternehmensgebäude wird gern für Fotos genutzt. Sind dabei eventuell „nichtbeteiligte“ Nebengebäude des Straßenbildes mit auf dem Foto, ist dies nicht schädlich, da in Deutschland die sogenannte „Panoramafreiheit“ gilt. Das heißt, dass öffentlich einsehbare Gebäude fotografiert werden dürfen und die Fotos auch genutzt werden können (allerdings wären Vervielfältigungen der Gebäudeansichten (z. B. auf Postkarten o. ä. grundsätzlich zustimmungsbedürftig durch den Architekten).

Wie ist das mit Fotos von Produkten anderer in deinen Online-Shop?

Darfst du Fotos von den Produkten machen und veröffentlichen, die du verkaufen willst, aber nicht selbst hergestellt hast?

Durch das persönliche Fotografieren von selbst vertriebenen Waren entsteht ein neues Werk, nämlich ein eigenes Foto. Dies stellt eine sogenannte „freie Benutzung“ dar. Deshalb darf so ein selbst gefertigtes Foto normalerweise ohne Zustimmung der Produktehersteller zum Zwecke der Verkaufspräsentation veröffentlicht werden. Auf der sicheren Seite bist du aber immer, wenn du sich die Zustimmung der Hersteller einholst.
„Fremde“ fotografische Abbildungen der Waren dürfen dagegen grundsätzlich nicht ohne Genehmigung der Hersteller der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Da die die Hersteller dieser Waren natürlich am Vertrieb ihrer Produkte interessiert sein dürften, stellen sie oft Imagefotos zur Verfügung. Aber auch deren Nutzung sollte vertraglich geregelt sein. Vor allem musst Du darauf achten, ob die Art der beabsichtigten Verwendung auch genehmigt ist, denn manche Lizenzen oder Verträge beschränken sich nur auf ganz bestimmte Nutzungsarten.

Wenn du professionelle Fotografen beauftragst: Was muss du dann beachten?

Lässt du die Fotos von Fotografen anfertigen, muss auch hier vorweg – am besten natürlich schriftlich – geklärt werden, dass Du die Fotos über eine Lizenz nutzen kannst und welche Rechte Dir übertragen werden. Ist nichts schriftlich geregelt und das Foto wird ungefragt veröffentlicht (z. B. nicht nur auf der Deiner Internetseite, sondern vielleicht auch in Deiner Imagebroschüre oder deinem Flyer), ist man für die Rechteübertragung beweispflichtig – und das ist ohne Vertrag eher schwierig. Geregelt werden muss in diesen Verträgen auch, ob das Foto mit der Urheberbezeichnung zu versehen ist.

Und was kannst du machen, wenn deine Fotos plötzlich auf einer anderen Website auftauchen?

Deine Fotos sind natürlich auch urheberrechtlich geschützt. Allerdings sollten sie schon einen leicht „künstlerischen“ Charakter haben. Hast Du Dir also Gedanken darüber gemacht, wie Dein Produkt am besten präsentiert wird (z. B. Beleuchtung, Arrangement, Hintergrund), handelt es sich um eine geistige Schöpfung und damit um ein geschütztes Werk.
Dann stehen Dir Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zu.

Gesetzlich geregelt ist das alles im Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte.

Tipp

Es gibt viele Websites, die lizenzfreie oder Creative Commons-lizenzierte Bilder anbieten, wie z. B. Shutterstock, Adobe Stock, Unsplash, Burst oder Pixabay. Aber auch hier solltest Du die Regeln für die Nutzung solcher Bilder genau beachten. Bist Du Dir unsicher, ob Du alles richtig verstanden hast – bei Rechtstexten kann man als Laie schnell mal etwas falsch verstehen – hast, suche Dir lieber rechtliche Beratung!