Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Es ist kein Stammkapital erforderlich und auch ein Eintrag in das Handelsregister muss nicht erfolgen.
Anmeldungen müssen jedoch erfolgen beim: Gewerbeamt (außer als für Freiberufler laut § 18 EStG und Land, Forstwirte u. ä. laut § 13 EstG), Finanzamt, IHK bzw. HWK.
Bei jedem Gesellschafter fällt Einkommensteuer bzw. Körperschaftssteuer (juristische Person) an – jeweils mit Solidaritätszuschlag.
Auf Gesellschaftsebene sind zu zahlen: Gewerbesteuer (nicht für Freiberufler und Land- und Forstwirte), Umsatzsteuer, ggfls. Lohnsteuer.
Eventuell können die Regelungen für Kleingewerbetreibende genutzt werden.
Erreicht das Unternehmen jedoch eine gewisse Größenordnung wird die Notwendigkeit einer kaufmännische Betriebsführung angenommen (Einzelfallprüfung, da keine festen Vorgaben) und es entsteht ohne weiteres Zutun „automatisch“ eine OHG. Diese ist eine kaufmännische geführte Personengesellschaft, die im Handelsregister eingetragen wird.