Die Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Auch für die Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist kein Mindestkapital nötig und auch hier haften die Gesellschafter in voller Höhe mit ihrem Privatvermögen.
- Zwei oder mehrere Partner
- Kein Mindestkapital nötig
- Volle Haftung aller Gesellschafter (inkl. Privatvermögen)
- Volle Entscheidungsbefugnis der Unternehmer
- Hohe Kreditwürdigkeit, da volle Haftung
- Einfache Vertragsgestaltung
- Eintrag ins Handelsregister
- Volle Verantwortung für Gewinn- und Verlust
- Gründungskosten liegen bei ca. 500 €
Gesetzlich geregelt ist die OHG in §§ 105 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB).