Die Partnerschaftsgesellschaft (Partn.G)
Die Partnerschaftsgesellschaft (Partn.G) ist für Freiberufler vorgesehen.
- Zwei oder mehrere Partner
- Kein Mindestkapital erforderlich
- Für Freiberufler (Freiberufler können keine Kapitalgesellschaft gründen)
- Volle Haftung mit dem Geschäftsvermögen und den Privatvermögen der Gesellschafter (Ausnahme: für Fehler in der Berufsausübung haftet der nur handelnde Partner)
- Haftpflicht erforderlich, falls die Haftung per Berufsgesetzen und Verordnungen beschränkt ist
- Partnerschaftsvertrag ist erforderlich
- Eintrag ins Partnerschaftsregister beim Amtsgericht
- Gründungskosten liegen bei ca. 500 €
Gesetzlich geregelt ist die Partnerschaftsgesellschaft im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartnGG).