Den Bildungsscheck können Personen beantragen, die sich in Mecklenburg-Vorpommern selbstständig machen wollen. Ansprechpartner sind die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern in Schwerin, Neubrandenburg und Rostock (siehe Liste unten). Ein Rechtsanspruch auf die Ausreichung von Bildungsschecks besteht nicht.
Der Bildungsscheck kann bei "Staatlich anerkannten Einrichtungen der Weiterbildung" eingelöst werden. Die Teilnehmer müssen einen Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent zahlen.
Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören:
ein Grundkurs mit 48 Stunden beispielsweise zu den Themen:
- Markterschließung
- Überblick Steuern
- Einführung Rechnungswesen
- Finanzierung und Fördermittel
und maximal fünf Spezialkurse, in denen weitergehende Einzelthemen behandelt werden
und eine individuelle Beratung und Begleitung (max. 2 Tagewerke, bei innovativen Gründungen max. 4 Tagewerke), wenn durch den Existenzgründer der Entwurf des Unternehmenskonzeptes vorgelegt wird und die Zielrichtung durch einen Berater definierbar ist.
Die aktuellen Bildungsangebote für Existenzgründer finden Sie bei uns in der Rubrik Termine und bei der Weiterbildungsdatenbank Mecklenburg-Vorpommern.
IHK Neubrandenburg Ute Frasa 0395 5597–303
Tino Zimmermann 0395 5597–302
IHK Rostock Peter Volkmann 0381 338–201
Fred Schneider 0381 338–201
IHK Schwerin Ulrike Fahden 0385 5103–307
Frank Witt 0385 5103–306
Angret Mans 0385 5103–309
Handwerkskammer Ostmecklenburg Vorpommern
Christiane Schumacher 0381 4549–160
Ute Bölkow 0381 4549–163
Christian Schiffner 0395 5593–131
Regina Galitz 0395 5593–132
Michael Wiese 0395 5593–135
Handwerkskammer Schwerin
Norbert Burmeister 0385 7417–154
Wilfried Dobbertin 0385 7417–154
Birk Palitzsch 0385 7417–154