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Mikrodarlehen
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Zuwendungen in Höhe bis zu 20.000 Euro in Form von Mikrodarlehen.

Gemäß der Richtlinie zur Förderung von Existenzgründern durch Gewährung von Mikrodarlehen in Mecklenburg-Vorpommern können verzinsliche, rückzahlbare Mikrodarlehen in Höhe von bis zu 20.000 € gewährt werden, die

1.) im Zusammenhang mit einer Existenzgründung vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit
2.) innerhalb der ersten 36 Monate nach der Aufnahme der Geschäftstätigkeit beantragt werden.
Die GSA ist antragsannehmende und -prüfende Stelle. Bewilligungsbehörde ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI).

Seit dem 1. Oktober 2010 kann auch für Existenzgründungen durch Betriebsübernahmen vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit oder innerhalb der ersten 36 Monate nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit ein Mikrodarlehen in Höhe von bis zu 20.000,- EUR gewährt werden. Die Anhebung der für das Mikrodarlehen geltenden Förderhöchstgrenze von 10.000,- EUR auf 20.000,- EUR bei Betriebsübernahmen ist Teil der Maßnahmepakete zur besseren Unterstützung für Handwerk und verarbeitendes Gewerbe des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens einzureichen bei der
GSA Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH, Schulstraße 1-3, 19055 Schwerin.

Hier gibt es mehr Infos.

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19.05.2012

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