Antragsberechtigte
Existenzgründer/in; Unternehmen
Voraussetzungen
In der Regel muss ein Fremdkapitalbedarf gegeben sein, der mit eigenen Mitteln nicht gedeckt werden kann.
Antragsteller sollten persönliche Überzeugungskraft und Glaubwürdigkeit sowie ein tragfähiges Unternehmenskonzept besitzen.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.
Die Kredithöhe beträgt bis zu 20.000 EUR bei einer Laufzeit von bis zu drei Jahren.
Antragsverfahren
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahmen an ein Mikrofinanzinstitut zu richten. Dieses ist vom Antrag bis zur Rückzahlung Ansprechpartner des Kreditnehmers.
Die GLS Gemeinschaftsbank eG vergibt auf Empfehlung des Mikrofinanzinstituts den Kredit.
Weitere Informationen finden Sie hier: Mikrokreditfons Deutschland.
Quelle
Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und der GLS Gemeinschaftsbank eG, Stand Januar 2010.
Wichtige Hinweise
Der Mikrokreditfonds Deutschland hat ein Volumen von 100 Mio. EUR, knapp 60 Mio. EUR stammen aus dem Europäischen Sozialfonds; etwas mehr als 40 Mio. EUR aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
Das Fondsvermögen wird von der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) treuhänderisch für den Bund verwaltet. Die Kreditvergabe erfolgt durch die GLS Gemeinschaftsbank eG in einem kooperativen Modell, das heißt auf Empfehlung von Mikrofinanzierern, aber auf eigene Rechnung. Der Mikrokreditfonds sichert gegenüber der GLS Bank die Kreditausfälle ab.