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KfW-StartGeld
Mit dem StartGeld bietet die KfW für Gründer, Freiberufler und kleine Unternehmen bis zu 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit Finanzierungen von Investitionen und Betriebsmitteln in Deutschland zu günstigen Konditionen an.

Was wird gefördert:

  • Alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung oder Übernahme eines Unternehmens sowie der Erwerb einer tätigen Beteiligung können mit KfW-StartGeld unterstützt werden, sofern das Vorhaben einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lässt.
    Nebenerwerb, der mittelfristig auf den Vollerwerb ausgerichtet ist.
    Festigungsmaßnahmen innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
    Mitfinanziert werden zum Beispiel:
  • Grundstücke, Gebäude und Baunebenkosten,
    Kauf von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen,
    Betriebs- und Geschäftsausstattung,
    Erstausstattung und betriebsnotwendige langfristige Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers,
    Betriebsmittel (inklusive Wiederauffüllung des Warenlagers) bis maximal insgesamt 20.000 Euro.


Wer wird gefördert:

  • Natürliche Personen, die, die noch nicht selbstständig sind und über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation verfügen
  • Freiberuflich Tätige und kleine Unternehmen im Sinne der KMU-Definition
     
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„Aufbau und Grundlagen des Gründungskonzeptes“
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Gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Ministeriums
für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern