KfW-StartGeld
Mit dem StartGeld bietet die KfW für Gründer, Freiberufler und kleine Unternehmen bis zu 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit Finanzierungen von Investitionen und Betriebsmitteln in Deutschland zu günstigen Konditionen an.
Was wird gefördert:
- Alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung oder Übernahme eines Unternehmens sowie der Erwerb einer tätigen Beteiligung können mit KfW-StartGeld unterstützt werden, sofern das Vorhaben einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lässt.
Nebenerwerb, der mittelfristig auf den Vollerwerb ausgerichtet ist. Festigungsmaßnahmen innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Mitfinanziert werden zum Beispiel:
- Grundstücke, Gebäude und Baunebenkosten,
Kauf von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Erstausstattung und betriebsnotwendige langfristige Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers, Betriebsmittel (inklusive Wiederauffüllung des Warenlagers) bis maximal insgesamt 20.000 Euro.
Wer wird gefördert:
- Natürliche Personen, die, die noch nicht selbstständig sind und über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation verfügen
- Freiberuflich Tätige und kleine Unternehmen im Sinne der KMU-Definition

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