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StartGeld
Mit dem StartGeld sollen Gründer mit geringem Investitionsvolumen unterstützt werden, die Schwierigkeiten haben, eine Hausbank zu finden

Was wird gefördert:

  • Investitionen und Betriebsmittel im Rahmen einer Existenzgründung
  • Kauf oder Pacht eines Unternehmens sowie eine tätige Beteiligung
  • Nebenerwerb, wenn sie später in einem Haupterwerb mündet


Wer wird gefördert:

  • Natürliche Personen, die, die noch nicht selbstständig sind und über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation verfügen
  • kleine Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten aus den Bereichen gewerbliche Wirtschaft und den  Freien Berufen einschließlich der Heilberufe

Eckpunkte der Förderung:

  • bis zu 50.000 € Darlehen und eine bis zu 100 % Finanzierung des Fremdmittelbedarfs. Eine Eigenbeteiligung ist erwünscht.
  • Investitionen/Betriebsmittel dürfen den Betrag von 50.000 € nicht übersteigen
  • eine Kombination mit anderen KfW- Krediten ist nicht möglich
  • Kreditlaufzeit 10 Jahre, davon bis zu 2 Jahre tilgungsfrei
    Das Darlehen muss bei der Hausbank beantragt werden.
  • Die KfW gewährt der Hausbank eine 80% Haftungsfreistellung.
     
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7. bis 9. September 2010
Existenzgründerseminar der Existenzgründerhilfe in Bad Doberan
7. bis 9. September 2010
Existenzgründerseminar der Existenzgründerhilfe in Wismar
7. September 2010
Beratungstag im Gründerbüro der Universität Rostock
7. bis 9. September 2010
Existenzgründerseminar der Existenzgründerhilfe in Rostock
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Gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Ministeriums
für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern