StartGeld
Mit dem StartGeld sollen Gründer mit geringem Investitionsvolumen unterstützt werden, die Schwierigkeiten haben, eine Hausbank zu finden
Was wird gefördert:
- Investitionen und Betriebsmittel im Rahmen einer Existenzgründung
- Kauf oder Pacht eines Unternehmens sowie eine tätige Beteiligung
- Nebenerwerb, wenn sie später in einem Haupterwerb mündet
Wer wird gefördert:
- Natürliche Personen, die, die noch nicht selbstständig sind und über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation verfügen
- kleine Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten aus den Bereichen gewerbliche Wirtschaft und den Freien Berufen einschließlich der Heilberufe
Eckpunkte der Förderung:
- bis zu 50.000 € Darlehen und eine bis zu 100 % Finanzierung des Fremdmittelbedarfs. Eine Eigenbeteiligung ist erwünscht.
- Investitionen/Betriebsmittel dürfen den Betrag von 50.000 € nicht übersteigen
- eine Kombination mit anderen KfW- Krediten ist nicht möglich
- Kreditlaufzeit 10 Jahre, davon bis zu 2 Jahre tilgungsfrei
Das Darlehen muss bei der Hausbank beantragt werden.
- Die KfW gewährt der Hausbank eine 80% Haftungsfreistellung.
01.01.2007
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