Sie profitieren von diesem Programm als Existenzgründer, Freiberufler oder kleines und mittleres Unternehmen (KMU), wenn Sie weniger als 3 Jahre am Markt tätig sind.
Den Antrag stellen Sie bitte bei Ihrer Hausbank, bevor Sie investieren.
Gefördert werden:
- Grundstücken und Gebäuden einschließlich Baunebenkosten
Sachanlagevermögen
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Vermögenswerte aus anderen Unternehmen einschließlich Übernahmen und tätiger Beteiligungen in Form von asset deals (reine Finanzinvestitionen sind ausgeschlossen)
- Waren-, Ersatzteil- oder Materiallagern (Erstausstattung oder langfristige Aufstockung)
sowie
- externe Beratungsdienstleistungen, die einmalige Informationserfordernisse bei Erschließung neuer Märkte oder Einführung neuer Produktionsmethoden sicherstellen
- Kosten für erste Messeteilnahmen.
Der Höchstbetrag des Nachrangdarlehens liegt bei 500.000 Euro insgesamt pro Antragsteller. Dabei werden auch früher gewährte ERP-Eigenkapitalhilfedarlehen angerechnet.
*Mittel aus dem European Recovery Programme (ERP), die 1948 als "Marshallplanhilfe" für den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft bereitgestellt wurden.