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ERP-Kapital für Gründung
Als Nachrangdarlehen stärkt dieses Programm Ihre Eigenkapitalbasis und ebnet Ihnen den Weg für die Aufnahme von Fremdkapital, das Sie zur Finanzierung Ihrer Gründungs- oder Festigungsinvestitionen zusätzlich benötigen.

Sie profitieren von diesem Programm als Existenzgründer, Freiberufler oder kleines und mittleres Unternehmen (KMU), wenn Sie weniger als 3 Jahre am Markt tätig sind.

Den Antrag stellen Sie bitte bei Ihrer Hausbank, bevor Sie investieren.

Gefördert werden:

  • Grundstücken und Gebäuden einschließlich Baunebenkosten
    Sachanlagevermögen
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • Vermögenswerte aus anderen Unternehmen einschließlich Übernahmen und tätiger Beteiligungen in Form von asset deals (reine Finanzinvestitionen sind ausgeschlossen)
  • Waren-, Ersatzteil- oder Materiallagern (Erstausstattung oder langfristige Aufstockung)
    sowie
  • externe Beratungsdienstleistungen, die einmalige Informationserfordernisse bei Erschließung neuer Märkte oder Einführung neuer Produktionsmethoden sicherstellen
  •  Kosten für erste Messeteilnahmen.
     

Der Höchstbetrag des Nachrangdarlehens liegt bei 500.000 Euro insgesamt pro Antragsteller. Dabei werden auch früher gewährte ERP-Eigenkapitalhilfedarlehen angerechnet.

 

    *Mittel aus dem European Recovery Programme (ERP), die 1948 als "Marshallplanhilfe" für den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft bereitgestellt wurden.

         
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    für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern