Unternehmerkapital Gründung
Programm zur Nachrangfinanzierung von Gründungen im gewerblichen und freiberuflichen Bereich der mittelständischen Wirtschaft.
Was wird gefördert:
- Betriebs- und Geschäftsausstattung, Warenlager, branchenübliche Markterschließungsaufwendungen
- Grundstücke, Gebäude, Baunebenkosten
- • Kaufpreis eines Unternehmens oder -teiles
- gewerbliche und freiberufliche Unternehmensgründungen, Übernahmen und aktive Beteiligungen an Unternehmen (außer Landwirtschaft)
- Festigungsinvestitionen innerhalb von 2 Jahren
Wer wird gefördert:
- Natürliche Personen, die die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation besitzen
- Unternehmerkapital Gründung darf nur einmal je Antragssteller bewilligt werden. (Ausnahme Investitionen zur Festigung)
Eckpunkte der Förderung:
- bis 500.000 € pro Antragsteller
- persönliche Haftung des Antragstellers
- unbeschränkte Haftung des Darlehens, daher Eigenkapitalfunktion
- • Die eingesetzten eigenen Mittel sollen 15% der Bemessungsgrundlage nicht unterschreiten. Sie können mit dem Nachrangdarlehen bis auf 40% der Bemessungsgrundlage aufgestockt werden. Bei Festigungsinvestitionen in den neuen Ländern und Berlin kann das Nachrangdarlehen unter Anrechnung anderer öffentlicher Mittel bis auf 75% der förderfähigen Kosten aufgestockt werden, sofern hierdurch erst eine angemessene Basis an haftendem Kapital – keinesfalls jedoch mehr als 40% des Betriebsvermögens nach Abschluss der Festigungsinvestition – erreicht wird.
- Laufzeit 15 Jahre, nach 7 Jahren setzt die Tilgung ein
- Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich
- Das Darlehen muss bei der Hausbank beantragt werden.
01.02.2006
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