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Unternehmerkapital Gründung
Programm zur Nachrangfinanzierung von Gründungen im gewerblichen und freiberuflichen Bereich der mittelständischen Wirtschaft.

Was wird gefördert:

  • Betriebs- und Geschäftsausstattung, Warenlager, branchenübliche Markterschließungsaufwendungen
  • Grundstücke, Gebäude, Baunebenkosten
  • • Kaufpreis eines Unternehmens oder -teiles
  • gewerbliche und freiberufliche Unternehmensgründungen, Übernahmen und aktive Beteiligungen an Unternehmen (außer Landwirtschaft)
  • Festigungsinvestitionen innerhalb von 2 Jahren

Wer wird gefördert:

  • Natürliche Personen, die die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation besitzen
  • Unternehmerkapital Gründung darf nur einmal je Antragssteller bewilligt werden. (Ausnahme Investitionen zur Festigung)


Eckpunkte der Förderung:

  • bis 500.000 € pro Antragsteller
  • persönliche Haftung des Antragstellers
  • unbeschränkte Haftung des Darlehens, daher Eigenkapitalfunktion
  • • Die eingesetzten eigenen Mittel sollen 15% der Bemessungsgrundlage nicht unterschreiten. Sie können mit dem Nachrangdarlehen bis auf 40% der Bemessungsgrundlage aufgestockt werden. Bei Festigungsinvestitionen in den neuen Ländern und Berlin kann das Nachrangdarlehen unter Anrechnung anderer öffentlicher Mittel bis auf 75% der förderfähigen Kosten aufgestockt werden, sofern hierdurch erst eine angemessene Basis an haftendem Kapital – keinesfalls jedoch mehr als 40% des Betriebsvermögens nach Abschluss der Festigungsinvestition – erreicht wird.
  • Laufzeit 15 Jahre, nach 7 Jahren setzt die Tilgung ein 
  • Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich
  • Das Darlehen muss bei der Hausbank beantragt werden.
     
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Beratungstag im Gründerbüro der Universität Rostock
7. bis 9. September 2010
Existenzgründerseminar der Existenzgründerhilfe in Rostock
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Gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Ministeriums
für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern