Mikro-Darlehen
Das Mikro-Darlehen dient der Finanzierung von Existenzgründern, kleinen Unternehmen und Freiberuflern, die einen geringen Investitionsbedarf haben. Es können auch Arbeitslose und Gründungen im Nebenerwerb gefördert werden.
Was wird gefördert:
- Investitionen und Betriebsmittel im Rahmen einer Existenzgründung
- Investitionen im Rahmen der Existenzfestigung innerhalb der ersten 3 Jahre nach Gründung
- Nebenerwerb, wenn sie später in einem Haupterwerb mündet
Wer wird gefördert:
- Natürliche Personen (auch Arbeitslose, Ausländer und Imigranten)
- kleine Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten aus den Bereichen gewerbliche Wirtschaft und den Freien Berufen
Eckpunkte der Förderung:
- bis zu 25.000 € Darlehen und eine bis zu 100 % Finanzierung des Fremdmittelbedarfs. (in der Variante "Mikro 10": maximal 10.000 Euro, mindestens 5.000 Euro)
Eine Eigenbeteiligung ist erwünscht.
- Investitionen, die den Betrag von über 25.000 € (10.000 € bei „Mikro 10“) übersteigen, müssen aus eigenen Mitteln finanziert werden.
- eine Kombination mit anderen KfW- Krediten ist nicht möglich
- Kreditlaufzeit bis zu 5 Jahre, davon ein halbes Jahr tilgungsfrei
- Das Darlehen muß bei der Hausbank beantragt werden.
- Die KfW gewährt der Hausbank eine 80% Haftungsfreistellung.
01.01.2007
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