Wer wird gefördert?
• Existenzgründer und Existenzgründerinnen sowie
• kleinste, kleine und mittlere Unternehmen, die die gültige EU-Definition für KMU erfüllen, aus den
Bereichen Handel, Handwerk, Dienstleistungen einschließlich Fremdenverkehr, der Freien Berufe und
des produzierenden und verarbeitenden Gewerbes.
Was wird gefördert?
Zu den förderfähigen Ausgaben gehören:
• die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der im Anlagevermögen aktivierten und überwiegend eigenbetrieblich
genutzten Investitionen (auch gebrauchte Wirtschaftsgüter),
• Anzahlungen für geleaste Wirtschaftsgüter,
• Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Übernahme einer Betriebsstätte,
• das erste Warenlager, Sortimentserweiterungen sowie Erweiterungen oder Umstellungen des Produkt-
und/oder Dienstleistungsangebotes,
• Mittel für Auftragsvorfinanzierung sowie sonstige Betriebsmittel.
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?
• Existenzgründer müssen bereits bei Antragstellung ihren Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern
haben,
• die Betriebsstätte muss sich in Mecklenburg-Vorpommern befinden,
• die Gründung erfolgt in Form einer vollerwerbswirtschaftlichen Existenz,
• die Kapitaldienstfähigkeit des Antragstellers muss durch geeignete Unterlagen (Jahresabschlüsse,
Auskünfte über die Vermögensverhältnisse, Liquiditätsplan, Umsatz- und Ertragsvorschau usw.) belegt
werden,
• Existenzgründer müssen branchenspezifisch und kaufmännisch-unternehmerisch geeignet und qualifiziert
sein und ein tragfähiges Unternehmenskonzept vorlegen,
• die Gesamtfinanzierung ist nachzuweisen,
• Einsatz von vorhandenen Eigenmitteln in angemessenem Umfang,
• Sicherheiten: Dingliche Kreditsicherheiten, soweit nicht in ausreichendem Maße vorhanden, vollstreckbare
Ausfertigung eines notariellen Schuldanerkenntnisses des Darlehensnehmers oder der
Gesellschafter bei juristischen Personen.
Subsidiaritätsprinzip
• Fördermittel des Landes, des Bundes oder der EU sind vorrangig vor dem Kleindarlehensprogramm
für KMU in Anspruch zu nehmen (z. B. Investitionszuschüsse, Darlehen der KfW-Mittelstandsbank).
• Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn eine Geschäftsbank nicht bereit ist, das Vorhaben in entsprechender
Form und Umfang zu finanzieren (Nachweis).
Wie wird gefördert?
• Die Förderung erfolgt durch die Gewährung eines Darlehens für Investitionen und/oder für Betriebsmittel
in Höhe von bis zu 200.000 EUR, bei Unternehmen im Bereich Straßenverkehrssektor bis zu
100.000,00 EUR,
• mindestens 20.000 EUR je Fördervorhaben.
• Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Darlehens besteht nicht.
Wie wird gefördert?
• Die Förderung erfolgt durch die Gewährung eines Darlehens für Investitionen und/oder für Betriebsmittel
in Höhe von bis zu 200.000 EUR, bei Unternehmen im Bereich Straßenverkehrssektor bis zu
100.000,00 EUR,
• mindestens 20.000 EUR je Fördervorhaben.
• Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Darlehens besteht nicht.
Wie ist das Antragsverfahren?
Der formgebundene vollständig ausgefüllte Antrag ist vor Beginn der Investition (Eingangsdatum) einzureichen beim
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
PF 16 02 55, 19092 Schwerin (Postanschrift)
Werkstraße 213, 19061 Schwerin (Besucheradresse)
Erstberatung:
Frau Chiari (03 85) 63 63 -12 82
Frau Kuchmetzki (03 85) 63 63 -14 73
(Stand: April 2010 - ohne Anspruch auf Vollständigkeit)