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Kleindarlehensprogramm für KMU
Darlehen zur Förderung von Investitionen von Existenzgründerinnen und Existenzgründern sowie kleiner und mittlerer Unternehmen einschließlich der Freien Berufe mit dem Ziel der Schaffung von Dauerarbeitsplätzen.

Wer wird gefördert?
• Existenzgründer und Existenzgründerinnen sowie
• kleinste, kleine und mittlere Unternehmen, die die gültige EU-Definition für KMU erfüllen, aus den
Bereichen Handel, Handwerk, Dienstleistungen einschließlich Fremdenverkehr, der Freien Berufe und
des produzierenden und verarbeitenden Gewerbes.

Was wird gefördert?
Zu den förderfähigen Ausgaben gehören:
• die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der im Anlagevermögen aktivierten und überwiegend eigenbetrieblich
genutzten Investitionen (auch gebrauchte Wirtschaftsgüter),
• Anzahlungen für geleaste Wirtschaftsgüter,
• Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Übernahme einer Betriebsstätte,
• das erste Warenlager, Sortimentserweiterungen sowie Erweiterungen oder Umstellungen des Produkt-
und/oder Dienstleistungsangebotes,
• Mittel für Auftragsvorfinanzierung sowie sonstige Betriebsmittel.

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?
• Existenzgründer müssen bereits bei Antragstellung ihren Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern
haben,
• die Betriebsstätte muss sich in Mecklenburg-Vorpommern befinden,
• die Gründung erfolgt in Form einer vollerwerbswirtschaftlichen Existenz,
• die Kapitaldienstfähigkeit des Antragstellers muss durch geeignete Unterlagen (Jahresabschlüsse,
Auskünfte über die Vermögensverhältnisse, Liquiditätsplan, Umsatz- und Ertragsvorschau usw.) belegt
werden,
• Existenzgründer müssen branchenspezifisch und kaufmännisch-unternehmerisch geeignet und qualifiziert
sein und ein tragfähiges Unternehmenskonzept vorlegen,
• die Gesamtfinanzierung ist nachzuweisen,
• Einsatz von vorhandenen Eigenmitteln in angemessenem Umfang,
• Sicherheiten: Dingliche Kreditsicherheiten, soweit nicht in ausreichendem Maße vorhanden, vollstreckbare
Ausfertigung eines notariellen Schuldanerkenntnisses des Darlehensnehmers oder der
Gesellschafter bei juristischen Personen.

Subsidiaritätsprinzip
• Fördermittel des Landes, des Bundes oder der EU sind vorrangig vor dem Kleindarlehensprogramm
für KMU in Anspruch zu nehmen (z. B. Investitionszuschüsse, Darlehen der KfW-Mittelstandsbank).
• Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn eine Geschäftsbank nicht bereit ist, das Vorhaben in entsprechender
Form und Umfang zu finanzieren (Nachweis).
Wie wird gefördert?
• Die Förderung erfolgt durch die Gewährung eines Darlehens für Investitionen und/oder für Betriebsmittel
in Höhe von bis zu 200.000 EUR, bei Unternehmen im Bereich Straßenverkehrssektor bis zu
100.000,00 EUR,
• mindestens 20.000 EUR je Fördervorhaben.
• Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Darlehens besteht nicht.

Wie wird gefördert?
• Die Förderung erfolgt durch die Gewährung eines Darlehens für Investitionen und/oder für Betriebsmittel
in Höhe von bis zu 200.000 EUR, bei Unternehmen im Bereich Straßenverkehrssektor bis zu
100.000,00 EUR,
• mindestens 20.000 EUR je Fördervorhaben.
• Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Darlehens besteht nicht.

Wie ist das Antragsverfahren?
Der formgebundene vollständig ausgefüllte Antrag ist vor Beginn der Investition (Eingangsdatum) einzureichen beim

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
PF 16 02 55, 19092 Schwerin (Postanschrift)
Werkstraße 213, 19061 Schwerin (Besucheradresse)


Erstberatung:
Frau Chiari (03 85) 63 63 -12 82
Frau Kuchmetzki (03 85) 63 63 -14 73

(Stand: April 2010 - ohne Anspruch auf Vollständigkeit)
 

     
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