Wer wird gefördert?
• Existenzgründer und Existenzgründerinnen sowie
• kleinste, kleine und mittlere Unternehmen, die die gültige
EU-Definition für KMU erfüllen, aus den Bereichen Handel,
Handwerk, Dienstleistungen einschließlich Fremdenverkehr,
der Freien Berufe und des produzierenden und verarbeitenden
Gewerbes.
Was wird gefördert?
Zu den förderfähigen Ausgaben gehören:
• die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der im
Anlagevermögen aktivierten und überwiegend eigenbetrieblich
genutzten Investitionen (auch gebrauchte Wirtschaftsgüter),
• Anzahlungen für geleaste Wirtschaftsgüter,
• Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der
Übernahme einer Betriebsstätte,
• das erste Warenlager, Sortimentserweiterungen sowie
Erweiterungen oder Umstellungen des Produkt- und/oder
Dienstleistungsangebotes,
• Mittel für Auftragsvorfinanzierung sowie sonstige'
Betriebsmittel.
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?
• Existenzgründer müssen bereits bei Antragstellung ihren
Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben,
• die Betriebsstätte muss sich in Mecklenburg-Vorpommern
befinden,
• die Gründung erfolgt in Form einer vollerwerbswirtschaftlichen
Existenz,
• die Kapitaldienstfähigkeit des Antragstellers muss durch
geeignete Unterlagen (Jahresabschlüsse, Auskünfte über die
Vermögensverhältnisse, Liquiditätsplan, Umsatz- und
Ertragsvorschau usw.) belegt werden
• Existenzgründer müssen branchenspezifisch und
kaufmännisch-unternehmerisch geeignet und qualifiziert sein
und ein tragfähiges Unternehmenskonzept vorlegen,
• die Gesamtfinanzierung ist nachzuweisen, auch unter
Berücksichtigung der nicht zuwendungsfähigen MwSt
• Einsatz von vorhandenen Eigenmitteln in angemessenem
Umfang
• Sicherheiten: Dingliche Kreditsicherheiten, soweit nicht in
ausreichendem Maße vorhanden, vollstreckbare Ausfertigung
eines notariellen Schuldanerkenntnisses des
Darlehensnehmers oder der Gesellschafter bei juristischen
Personen.
Subsidiaritätsprinzip
• Fördermittel des Landes, des Bundes oder der EU sind
vorrangig vor dem Kleindarlehensprogramm für KMU in'
Anspruch zu nehmen (z. B. Investitionszuschüsse, Darlehen
der KfW-Mittelstandsbank).
• Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn eine Geschäftsbank
nicht bereit ist, das Vorhaben in entsprechender Form und
Umfang zu finanzieren (Nachweis).
Wie wird gefördert?
• Die Förderung erfolgt durch die Gewährung eines Darlehens
für Investitionen und/oder für Betriebsmittel in Höhe von bis
zu 200.000 EUR, bei Unternehmen im Bereich
Straßenverkehrssektor bis zu 100.000,00 EUR
• mindestens 20.000 EUR je Fördervorhaben.
• Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Darlehens besteht
nicht.
Wie ist das Antragsverfahren?
Der formgebundene vollständig ausgefüllte Antrag ist vor Beginn der Investition (Eingangsdatum) einzureichen beim
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
PF 16 02 55, 19092 Schwerin (Postanschrift)
Werkstraße 213, 19061 Schwerin (Besucheradresse)
Erstberatung:
Frau Chiari (03 85) 63 63 -12 82
Frau Kuchmetzki (03 85) 63 63 -14 73