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Kleindarlehensprogramm für KMU
Darlehen zur Förderung von Investitionen von Existenzgründerinnen und Existenzgründern sowie kleiner und mittlerer Unternehmen einschließlich der Freien Berufe mit dem Ziel der Schaffung von Dauerarbeitsplätzen.

Wer wird gefördert?
• Existenzgründer und Existenzgründerinnen sowie
• kleinste, kleine und mittlere Unternehmen, die die gültige 
  EU-Definition für KMU erfüllen, aus den Bereichen Handel, 
  Handwerk, Dienstleistungen einschließlich Fremdenverkehr,
  der Freien Berufe und des produzierenden und verarbeitenden
  Gewerbes.

Was wird gefördert?
   Zu den förderfähigen Ausgaben gehören:
• die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der im
  Anlagevermögen aktivierten und überwiegend eigenbetrieblich
  genutzten Investitionen (auch gebrauchte Wirtschaftsgüter),
• Anzahlungen für geleaste Wirtschaftsgüter,
• Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der
  Übernahme einer Betriebsstätte,
• das erste Warenlager, Sortimentserweiterungen sowie
  Erweiterungen oder Umstellungen des Produkt- und/oder
  Dienstleistungsangebotes,
• Mittel für Auftragsvorfinanzierung sowie sonstige'
  Betriebsmittel.

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?
• Existenzgründer müssen bereits bei Antragstellung ihren
  Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben,
• die Betriebsstätte muss sich in Mecklenburg-Vorpommern 
  befinden,
• die Gründung erfolgt in Form einer vollerwerbswirtschaftlichen
  Existenz,
• die Kapitaldienstfähigkeit des Antragstellers muss durch
  geeignete Unterlagen (Jahresabschlüsse, Auskünfte über die
  Vermögensverhältnisse, Liquiditätsplan, Umsatz- und
  Ertragsvorschau usw.) belegt werden
• Existenzgründer müssen branchenspezifisch und
  kaufmännisch-unternehmerisch geeignet und qualifiziert sein
  und ein tragfähiges Unternehmenskonzept vorlegen,
• die Gesamtfinanzierung ist nachzuweisen, auch unter
  Berücksichtigung der nicht zuwendungsfähigen MwSt
• Einsatz von vorhandenen Eigenmitteln in angemessenem
  Umfang
• Sicherheiten: Dingliche Kreditsicherheiten, soweit nicht in
  ausreichendem Maße vorhanden, vollstreckbare Ausfertigung
  eines notariellen Schuldanerkenntnisses des
  Darlehensnehmers oder der Gesellschafter bei juristischen
  Personen.

Subsidiaritätsprinzip
• Fördermittel des Landes, des Bundes oder der EU sind
  vorrangig vor dem Kleindarlehensprogramm für KMU in'
  Anspruch zu nehmen (z. B. Investitionszuschüsse, Darlehen
  der KfW-Mittelstandsbank).
• Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn eine Geschäftsbank
   nicht bereit ist, das Vorhaben in entsprechender Form und
   Umfang zu finanzieren (Nachweis).

Wie wird gefördert?
• Die Förderung erfolgt durch die Gewährung eines Darlehens
  für Investitionen und/oder für Betriebsmittel in Höhe von bis
  zu 200.000 EUR, bei Unternehmen im Bereich
  Straßenverkehrssektor bis zu 100.000,00 EUR
• mindestens 20.000 EUR je Fördervorhaben.
• Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Darlehens besteht
  nicht.

Wie ist das Antragsverfahren?
Der formgebundene vollständig ausgefüllte Antrag ist vor Beginn der Investition (Eingangsdatum) einzureichen beim

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
PF 16 02 55, 19092 Schwerin (Postanschrift)
Werkstraße 213, 19061 Schwerin (Besucheradresse)


Erstberatung:
Frau Chiari (03 85) 63 63 -12 82
Frau Kuchmetzki (03 85) 63 63 -14 73


 

     
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Gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Ministeriums
für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern