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Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"
Zuschüsse für Investitionen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Tourismus) mit dem vorrangigen Ziel der Schaffung und dauerhaften Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen (kein Rechtsanspruch)

Gewerbliche Wirtschaft

Der Schwerpunkt der einzelbetrieblichen Förderung wird auf Investitionsvorhaben des Verarbeitenden Gewerbes und des Handwerks (gemäß Positivliste des GA-Rahmenplans) sowie auf ausgewählte Dienstleistungen gelegt.

Die neue GA-Fördergebietskarte weist Mecklenburg-Vorpommern ab 2007 flächendeckend als Höchstfördergebiet aus.

Es gelten folgende Förderhöchstsätze:

  • Große Unternehmen:           30 %
  • Mittlere Unternehmen:         40 %
  • Kleine Unternehmen:           50 %

Der Höchstbetrag des GA-Investitionszuschusses und einschließlich eventuell zu gewährenden Investitionszulage bleibt grundsätzlich auf max. 80.000 € pro zusätzlichem Arbeitsplatz oder Ausbildungsplatz begrenzt.

Folgende Branchen/Sektoren werden grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen:

  • Betriebswirtschaftliche und technische Unternehmensberatung,
  • Markt- und Meinungsforschung,
  • Land- und forstwirtschaftliche Lohnunternehmen,
  • Garten- und Landschaftsbau,
  • Kranunternehmen sowie sonstige Unternehmen, die mit mobilen Wirtschaftsgütern Dienstleistungen außerhalb der geförderten Betriebsstätte erbringen,
  • Asphalt- und Betonmischanlagen,
  • Baustoffindustrie,
  • Abfallentsorgung,
  • Recycling,
  • Verlage,
  • Medienanstalten, Radio- und TV-Sender u.ä.,
  • Stadthallen u.ä. für regionale oder kommunale Zwecke mitgenutzte Veranstaltungsstätten,
  • Druckereien
  • Großhandel,
  • Versandhandel
  • Ferienwohnungen und Ferienhäuser,
  • mobile Dienstleister,
  • Kinos, Bars, Diskotheken, Fitnesscenter, Bowlingcenter und Kegelbahnen sowie ähnliche Einrichtungen,
  • Gaststätten,
  • Kombi-, Erlebnis-, Spaß- und Freizeitbäder,
  • Errichtungs- und Erweiterungsinvestitionen von Tourismusbetrieben zur Schaffung zusätzlicher Bettenkapazitäten.

Darüber hinaus wird die Bemessungsgrundlage der Förderung wie folgt eingeschränkt:

Die Anschaffung immaterieller Wirtschaftsgüter und Eigenleistungen werden grundsätzlich nicht gefördert.
Lohnkostenbezogene Zuschüsse werden grundsätzlich nur für Vorhaben mit besonderen Struktur- und Beschäftigungseffekten gewährt.

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Gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Ministeriums
für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern