Gewerbliche Wirtschaft
Der Schwerpunkt der einzelbetrieblichen Förderung wird auf Investitionsvorhaben des Verarbeitenden Gewerbes und des Handwerks (gemäß Positivliste des GA-Rahmenplans) sowie auf ausgewählte Dienstleistungen gelegt.
Die neue GA-Fördergebietskarte weist Mecklenburg-Vorpommern ab 2007 flächendeckend als Höchstfördergebiet aus.
Es gelten folgende Förderhöchstsätze:
- Große Unternehmen: 30 %
- Mittlere Unternehmen: 40 %
- Kleine Unternehmen: 50 %
Der Höchstbetrag des GA-Investitionszuschusses und einschließlich eventuell zu gewährenden Investitionszulage bleibt grundsätzlich auf max. 80.000 € pro zusätzlichem Arbeitsplatz oder Ausbildungsplatz begrenzt.
Folgende Branchen/Sektoren werden grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen:
- Betriebswirtschaftliche und technische Unternehmensberatung,
- Markt- und Meinungsforschung,
- Land- und forstwirtschaftliche Lohnunternehmen,
- Garten- und Landschaftsbau,
- Kranunternehmen sowie sonstige Unternehmen, die mit mobilen Wirtschaftsgütern Dienstleistungen außerhalb der geförderten Betriebsstätte erbringen,
- Asphalt- und Betonmischanlagen,
- Baustoffindustrie,
- Abfallentsorgung,
- Recycling,
- Verlage,
- Medienanstalten, Radio- und TV-Sender u.ä.,
- Stadthallen u.ä. für regionale oder kommunale Zwecke mitgenutzte Veranstaltungsstätten,
- Druckereien
- Großhandel,
- Versandhandel
- Ferienwohnungen und Ferienhäuser,
- mobile Dienstleister,
- Kinos, Bars, Diskotheken, Fitnesscenter, Bowlingcenter und Kegelbahnen sowie ähnliche Einrichtungen,
- Gaststätten,
- Kombi-, Erlebnis-, Spaß- und Freizeitbäder,
- Errichtungs- und Erweiterungsinvestitionen von Tourismusbetrieben zur Schaffung zusätzlicher Bettenkapazitäten.
Darüber hinaus wird die Bemessungsgrundlage der Förderung wie folgt eingeschränkt:
Die Anschaffung immaterieller Wirtschaftsgüter und Eigenleistungen werden grundsätzlich nicht gefördert.
Lohnkostenbezogene Zuschüsse werden grundsätzlich nur für Vorhaben mit besonderen Struktur- und Beschäftigungseffekten gewährt.