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Finanzierungsmöglichkeiten durch die Gestaltung der Rechtsform des Unternehmens
Von Unternehmensberaterin Dr. Gudrun Fechner
Die Autorin Frau Dr. Fechner

Innovative Unternehmensgründer, aber auch mittelständische Unternehmen oder Firmen mit einem Kapitalbedarf von weniger als 50.000 € können Beteiligungskapital durchaus gut gebrauchen, etwa zur (Mit-) Finanzierung größerer Investitionen für Immobilien, Maschinen und Geräte. Doch Beteiligungskapital bringt man meistens mit technologieorientierten Gründungen in Verbindung und deshalb bemüht sich ein Großteil der Gründer gar nicht erst um diese Form der Unternehmensfinanzierung.

Dabei haben Existenzgründer oder junge Unternehmer in der Regel Probleme, auf herkömmlichem Wege genügend Kapital für ihre zukunftsorientierten Projekte aufzutreiben. Normalerweise führt der erste Schritt zur Hausbank. Die lehnt aber häufig ab, wenn sie Sicherheiten vermisst oder zu wenig Eigenkapital vorhanden ist.

Denn anders als bei erfolgreichen Unternehmen ist es bei Gründern schwieriger, ihre Erfolgschancen und vor allem die eines neuen Produktes oder eines neuen Verfahrens zu beurteilen.

Zudem machen sich junge Unternehmen stark abhängig von den Banken, die – wenn Schwierigkeiten oder neu zu finanzierende Strategien/Ideen anstehen – sich durchaus bürokratisch und ablehnend verhalten können. 

Hier können private Geldgeber oder Beteiligungsgesellschaften einspringen. Sie bieten Geldeinlagen (Beteiligungskapital) ohne die banküblichen Sicherheiten. Risikokapital ist dabei nichts anderes als Eigenkapital, das dem Unternehmen von außen stehenden Privatpersonen oder Unternehmen zur Verfügung gestellt wird.

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