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Rechtsformen
Welche Rechtsform ermöglicht die Einlage von Risikokapital in eine Unternehmung? Grundsätzlich kommen Personen- und Kapitalgesellschaften in Betracht.

Diese Gesellschaftstypen unterscheiden sich neben der gesellschaftsrechtlichen Ausgestaltung vor allem in der steuerrechtlichen Behandlung.

Zu den Personengesellschaften zählen

  • die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder BGB-Gesellschaft),
  • die Offene Handelsgesellschaft (OHG),
  • die Kommanditgesellschaft (KG) und
  • die stille Gesellschaft.

Als Kapitalgesellschaft werden

  • die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH),
  • die Aktiengesellschaft (AG) und
  • die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) bezeichnet.


Daneben gibt es eine Reihe von Misch- und Sonderformen, zu denen als bekannteste die GmbH & Co. KG zählt.
Aufgrund verschiedener Urteile des Europäischen Gerichtshofes der EU (EuGH) ist es in Deutschland auch möglich, eine ausländische Rechtsform wie z. B. die "Limited (Ltd.)" zu nutzen. Des weiteren gibt es seit 2004 eine eigene Rechtsform europäischen Rechts, nämlich die Europäische Aktiengesellschaft. Diese und die KGaA werden im folgenden Beitrag jedoch nicht näher betrachtet.
Der wichtigste Unterschied zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften: Bei einer Personengesellschaft haftet mindestens ein Gesellschafter für Schulden der Gesellschaft persönlich in vollem Umfang. Die Kapitalgesellschaft haftet dagegen "selbst" mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Sie ist eine so genannte juristische Person und besitzt damit eine eigene Rechtspersönlichkeit, d.h. die Kapitalgesellschaft ist selbst Trägerin von Rechten und Pflichten. Für die Personengesellschaft trifft dies nicht nur für die KG und OHG, sondern auch die GbR gemäß der Rechtssprechung des BGH unter bestimmten Voraussetzungen zu.

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