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Partnergesellschaft (PartG):

Das Äquivalent zur OHG bei Freien Berufen ist die Partnergesellschaft. Hier können auch verschiedene Freie Berufe unter einem unternehmerischen Dach vereinigt werden.  Sie übt kein Handelsgewerbe aus. Mindestkapital ist nicht erforderlich.
Der Partnerschaftsvertrag muss schriftlich abgefasst werden und enthält:

  • den Namen und den Sitz der Partnerschaft;
  • den Namen und den Vornamen sowie den in der Partnerschaft ausgeübten Beruf und
  • den Wohnort jedes Partners; den Gegenstand der Partnerschaft.

Die Gesellschafter haften analog zur OHG ebenfalls mit ihrem Privatvermögen. Im Unterschied zur OHG haftet der einzelne Gesellschafter für seine individuellen fachlichen Fehler alleine. Die PartG muss unter notarieller Beglaubigung ins Partnerschaftsregister des Amtsgerichtes eingetragen werden.

Der Name der Partnerschaft setzt sich aus drei Elementen zusammen:
(1) dem Namen eines oder mehrerer Partner,
(2) dem Zusatz „und Partner" oder „Partnerschaft",
(3) sowie den Bezeichnungen aller in der Partnerschaft vertretenen Berufe.

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