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KFZ- Versicherung
Zur Kraftfahrzeugversicherung gehören die Autohaftpflicht-, die Kasko- und die Insassenversicherung.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung und haftet für Schäden gegenüber Dritten, die man selbst verursacht hat. In Deutschland ist bei jeder Anmeldung eines Kraftfahrzeuges der Nachweis über eine Versicherung durch die sogenannte Doppelkarte geführt. Wer ein Fahrzeug ohne einen Versicherungsschutz führt, macht sich strafbar. Hintergrund dabei ist, dass durch eine Haftpflichtversicherung ein anderer Verkehrsteilnehmer, dem ein Fahrer einen Schaden zufügt, diesen auch ersetzt bekommt. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist rabattfähig, das heißt, bei unfallfreier Fahrt wird der Versicherungsnehmer von der Versicherung günstiger eingestuft. Je länger unfallfrei gefahren wird, desto höher ist der Rabatt. Bei einem Unfallschaden erfolgt eine Rückstufung.

Bei der Kaskoversicherung unterscheidet man die Teil- und die Vollkaskoversicherung. Die Teilkaskoversicherung ist eine Absicherung gegen Schäden aufgrund von Diebstahl, Feuer, Glasbruch und Zusammenstößen mit Haarwild. Mit der Vollkaskoversicherung sichert man sich zusätzlich gegen selbst verursachte Schäden ab. Ob diese sinnvoll ist, hängt zum Einen vom Wert der Fahrzeuge ab. Je wertvoller ein Fahrzeug ist, desto eher lohnt sich eine Kaskoversicherung. Zum Anderen kann mit wachsender Fuhrparkgröße auf die Kaskoversicherung verzichtet werden, weil mit den gesparten Prämien einige Schäden günstiger selbst reguliert werden können. Hier empfiehlt es sich eventuell, den Fuhrpark insgesamt so abzusichern, dass die Versicherung erst zahlen muss, wenn ein bestimmtes Schadensvolumen überschritten wird. Jeder Unternehmer muss individuell entscheiden, welches für ihn die günstigere Variante ist.

Die Insassenversicherung sorgt für eine Entschädigung, wenn bei eingetretenem Schadensfall die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht haftet. Sie ist freiwillig und muss zusätzlich vereinbart werden. 

     
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