In diesem Fall zahlt die Versicherung eine Berufsunfähigkeitsrente in der vereinbarten Höhe. Im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es die Berufs- und Erwerbsminderungsrente. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, im Gegensatz dazu zahlt die gesetzliche Rentenversicherung nur, wenn die versicherte Person nicht in der Lage ist, 3 Stunden oder mehr am Tag in irgendeiner denkbaren Beschäftigung zu arbeiten. Ist eine Beschäftigung zwischen 3 und 6 Stunden pro Tag möglich, liegt eine Teilerwerbsminderung vor.
Die Höhe der privaten Berufsunfähigkeitsrente sollte so vereinbart werden, dass es im Versicherungsfall nicht zu erheblichen Einkommenseinbußen kommt.