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Private Altersvorsorge
Eine Form der privaten Altersvorsorge ist wie im vorangegangenen gesehen die Kapitallebensversicherung. Hier erfolgt eine Auszahlung im Allgemeinen in einer Summe. Um kontinuierliche Einkünfte im Alter zu erhalten, empfiehlt sich der Abschluss einer Rentenversicherung.
Eine Möglichkeit ist dabei die gesetzliche Rentenversicherung. Als Selbständiger hat man die Möglichkeit, freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung zu sein. Allerdings gibt es bestimmte  Berufsgruppen, die pflichtversichert sind. Zu erfragen ist dieses bei der zuständigen BfA oder LVA.
Die private Rentenversicherung garantiert dem Versicherten eine lebenslange Rentenzahlung in einer vorher vereinbarten Höhe.  Das dazu notwendige Kapital wird über einen langen Zeitraum durch fortlaufende Beitragszahlung angespart. Die garantierte Rente ergibt sich wie bei der Lebensversicherung aus dem eingezahlten Kapital und der gesetzlichen Mindestverzinsung. Darüber hinaus wird auch hier der Versicherte an den erwirtschafteten Überschüssen zu mindestens 90 Prozent beteiligt. Um die Angehörigen im Todesfall abzusichern, kann eine Garantiezeit vereinbart werden. Innerhalb dieser Zeit wird die Rente auch im Todesfall weitergezahlt.
     
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