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Versicherungen und Existenzgründung
Mit der Selbstständigkeit ist man für viele Bereiche selbst verantwortlich, für die bisher der Staat mit seinen Sozialsystemen gesorgt hat. Als abhängig Beschäftigter zahlt man automatisch Beiträge in die Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Diese automatische Versicherungspflicht fällt für Selbstständige weg. Ausschlaggebend für die Wahl der Versicherung ist zum Einen die Person des Existenzgründers, zum Anderen der gewählte Geschäftszweig.
Versicherungen sollen die Nachteile und die wirtschaftlichen Konsequenzen aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden mindern. Grundsätzlich unterscheidet man zwei große Bereiche, die private Versicherung und die betriebliche Versicherung.
     
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