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Rentenversicherung für Existenzgründer/innen

Rentenversicherung
Für Bezieher des Gründungszuschusses besteht keine Pflicht zur Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung. Viele Selbstständige sind aber per Gesetz pflichtversichert. Dazu zählen neben Handwerkern vor allem Künstler und Publizisten, Hebammen und freiberufliche Lehrer. Alle anderen Selbstständigen können der Rentenversicherung
auf Antrag beitreten.

Selbstständige sollten den Aufbau ihrer Altersversorgung rechtzeitig planen. Gut zu wissen: Die Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung, die man sich in der Zeit als Arbeitnehmer erworben hat, bleiben erhalten. Selbstständige Freiberufler und Gewerbetreibende können auch weiterhin Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung Bund abführen. Für sie gelten die Mindestbeiträge für freiwillig Versicherte. Sie betragen monatlich 79,60 Euro (West und Ost in 2009).


Allerdings: Die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung deckt für den Selbstständigen normalerweise nur eine Grundversorgung ab. Weitere Vorsorge ist daher wichtig!

Die Altersvorsorge ist vor einer Pfändung geschützt. Generell müssen Lebensversicherungen, private Rentenversicherungen, Bankspar- und Investmentfondssparpläne, die Pfändungsschutz genießen, folgende Bedingungen erfüllen:

  • Die Rente wird nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres oder nur bei Eintritt der Berufsunfähigkeit gewährt;
  • über die Ansprüche aus dem Vertrag darf nicht verfügt werden;
  • die Bestimmungen von Dritten mit Ausnahme von Hinterbliebenen als Berechtigte ist ausgeschlossen;
  • die Zahlung einer Kapitalleistung, ausgenommen eine Zahlung für den Todesfall, ist nicht vereinbart.

Freiwillig können sich Bezieher des Gründungszuschusses in der Arbeitslosenversicherung weiterversichern. Der Antrag muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit gestellt werden.

Beitragshöhe 2010
Selbstständige in Westdeutschland müssen 17,89 Euro monatlich in die freiwillige Arbeitslosenversicherung einzahlen; für Selbstständige in Ostdeutschland beläuft sich der Beitrag auf 15,19 Euro.

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