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Steuerschätzung - Verfahren bei Einzelunternehmen

Für die Schätzung der Einkommenssteuer kann man Steuertabellen benutzen, die sich in einschlägigen Fachbüchern (Tip – „Ratgeber zur Einkommenssteuer“, erscheint in jedem Frühjahr ganz aktuell)  und auch im Internet finden. In den Einkommenssteuertabellen  (für allein veranlagte gilt die Grundtabelle, für gemeinsam veranlagte die Splittingtabelle) sind das steuerfreie Existenzminimum sowie der progressive Steuersatz berücksichtigt. Die  Einkünfte aus allen Einkunftsarten werden zusammengerechnet und die steuerlich abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen sowie eventuelle sonstige persönliche Freibeträge abgezogen. Mit dem so überschlägig ermittelten Wert geht man in die Tabelle und kann die Einkommenssteuerbelastung ablesen.

Es ist zu empfehlen, sich im Existenzgründerseminar oder bei einem Steuerberater, eventuell in Verbindung mit der fachlichen Stellungnahme zum Gründungskonzept zur Höhe der zu erwartenden Steuerbelastung fachlichen Rat einzuholen.

Bei der  Gewerbesteuer haben Einzelunternehmer und Personengesellschaften einen Freibetrag von 25.000 €. Durch diesen Freibetrag, den dann folgenden Staffeltarif und die Anrechnung der Gewerbesteuer bei der Einkommenssteuer wird die reale Gewerbesteuerlast  bei den meisten Existenzgründungen in den ersten Jahren recht gering sein bzw. es fällt überhaupt keine Gewerbesteuer an. Man kann sie daher bei der Schätzung für Existenzgründungen in dieser Rechtsform vernachlässigen.

     
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