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Die Einmann-GmbH
Ein Einzelunternehmer kann sein Unternehmen durch eine notarielle Erklärung in eine GmbH verwan­deln.
Eine EinMann-GmbH vereint die Vorteile eines Einzelunternehmens mit denen der GmbH. Der Unternehmer ist einziger Gesellschafter und angestellter Geschäftsführer, kann somit die Geschicke des Unternehmens selbst bestimmen. Der Unternehmer haftet mit den 25.000 € Stammkapital seiner GmbH, nicht mit dem Privatvermögen.
     
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Gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Ministeriums
für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern