• Kein Mindestkapital nötig
• Volle Haftung des Unternehmers (inkl. Privatvermögen)
• Volle alleinige Entscheidungsbefugnis
• Hohe Kreditwürdigkeit, da volle Haftung
• Beschränkte Erweiterung der Kapitalbasis
• Unkomplizierter Start
• Keine Firma, daher Unternehmensbezeichnung inkl. Namen des Unternehmers
• Für Kaufleute ist der Eintrag ins Handelsregister Pflicht, für Kleingewerbetreibende freiwillig möglich,
Achtung: Mit dem Eintrag ins Handelsregister übernehmen Sie alle Rechte und Pflichten eines Kaufmanns. Bei dem eingetragenen Kaufmann handelt es sich nicht um eine Rechtsform, sondern um einen Firmenbestandteil.
• Gründungskosten ca. 25 - 400 Euro
Bemerkungen:
Der Ehepartner haftet normalerweise nicht mit seinem Vermögen. Um die Haftung zu begrenzen, kann vor der Gründung Vermögen auf den Ehepartner übertragen werden. (Vermindert natürlich gleichzeitig die Kreditwürdigkeit).