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Der Einzelunternehmer
Das Einzelunternehmen ist die ein­fachste, billigste und schnellste Möglichkeit einer Existenzgründung für Kleingewerbetreibende, Handwerker, Dienstleister und Freie Berufe. Der Gründer muss kein Mindestkapital vorweisen. Es gibt verhältnismäßig geringe rechtlichen Vorschriften. Dennoch sollte man diesen Schritt gut überlegen. Der Einzelunternehmer haftet unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen, auch Privatvermögen!

• Kein Mindestkapital nötig
• Volle Haftung des Unternehmers (inkl. Privatvermögen)
• Volle alleinige Entscheidungsbefugnis
• Hohe Kreditwürdigkeit, da volle Haftung
• Beschränkte Erweiterung der Kapitalbasis
• Unkomplizierter Start
• Keine Firma, daher Unternehmensbezeichnung inkl. Namen des Unternehmers
• Für Kaufleute ist der Eintrag ins Handelsregister Pflicht, für Kleingewerbetreibende freiwillig möglich,
Achtung: Mit dem Eintrag ins Handelsregister übernehmen Sie alle Rechte und Pflichten eines Kaufmanns. Bei dem eingetragenen Kaufmann handelt es sich nicht um eine Rechtsform, sondern um einen Firmenbestandteil.
• Gründungskosten ca. 25 - 400 Euro

Bemerkungen:

Der Ehepartner haftet normalerweise nicht mit seinem Vermögen. Um die Haftung zu begrenzen, kann vor der Gründung Vermögen auf den Ehepartner übertragen werden. (Vermindert natürlich gleichzeitig die Kreditwürdigkeit).

     
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