Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Wenn Sie gemeinsam mit einem oder mehreren Partnern gründen, können Sie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in Erwägung ziehen. Auch hier haften die Gesellschafter in voller Höhe mit dem Privatvermögen.
Für die Gründung einer GbR gibt es keine großen Formalitäten, man könnte eine GbR sogar mündlich gründen. Dennoch ist es ratsam einen schriftlichen Vertrag zu fassen, der die Kompetenzen der Gesellschafter beschreibt und auch die Beendigung der GbR regelt.
Die GbR ist in §§ 705 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt.
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