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Die Kommanditgesellschaft (KG)
Die Kommanditgesellschaft (KG) kann von zei oder mehreren Partnern gegründet werden. Es ist kein Mindestkapital nötig. Mindestens ein Gesellschafter, der Komplementär, trägt die volle Haftung, inklusive Privatvermögen.
• Zwei oder mehrere Partner
• Kein Mindestkapital nötig
• Volle Haftung mind. eines Gesellschafters (Komplementär) (inkl. Privatvermögen)
• Haftungsbeschränkung: Haftung mit der Kommanditeinlage (Kommanditist)
• Leichte Erweiterung der Kapitalbasis (neue Kommanditisten)
• Hohe Kreditwürdigkeit, da volle Haftung (Ausnahme: GmbH &Co KG)
• Eintrag ins Handelsregister 
• Festgelegte Gewinn- und Verlust – Beteiligung für Kommanditist (z.B. Festzins, Rate, Erfolgsbeteiligung)
• Gründungskosten ca. 500 €


Gesetzlich geregelt ist die KG in §§ 161 ff. HGB
     
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