Die Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Auch für die Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist kein Mindestkapital nötig und auch hier haften die Gesellschafter in voller Höhe mit ihrem Privatvermögen.
• Zwei oder mehrere Partner • Kein Mindestkapital nötig • Volle Haftung aller Gesellschafter (inkl. Privatvermögen) • Volle Entscheidungsbefugnis der Unternehmer • Hohe Kreditwürdigkeit, da volle Haftung • Einfache Vertragsgestaltung • Eintrag ins Handelsregister • Volle Verantwortung für Gewinn- und Verlust • Gründungskosten ca. 500 €
Gesetzlich geregelt ist die OHG in §§ 105 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB).
12.10.2004
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