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Die Offene Handels­gesellschaft (OHG)
Auch für die Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist kein Mindestkapital nötig und auch hier haften die Gesellschafter in voller Höhe mit ihrem Privatvermögen.
• Zwei oder mehrere Partner
• Kein Mindestkapital nötig
• Volle Haftung aller Gesellschafter (inkl. Privatvermögen)
• Volle Entscheidungsbefugnis der Unternehmer
• Hohe Kreditwürdigkeit, da volle Haftung
• Einfache Vertragsgestaltung
• Eintrag ins Handelsregister 
• Volle Verantwortung für Gewinn- und Verlust
• Gründungskosten ca. 500 €


Gesetzlich geregelt ist die OHG in §§ 105 ff. des Handelsgesetz­buches (HGB).
     
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