Die Partnerschaftsgesellschaft (Partn.G)
Die Partnerschaftsgesellschaft (Partn.G) ist für Freiberufler vorgesehen.
• Zwei oder mehrere Partner • Kein Mindestkapital erforderlich • Für Freiberufler (Freiberufler können keine Kapitalgesellschaft gründen) • Volle Haftung mit dem Geschäftsvermögen und den Privatvermögen der Gesellschafter (Ausnahme: für Fehler in der Berufsausübung haftet der nur handelnde Partner) • Haftpflicht erforderlich, falls die Haftung per Berufsgesetzen und Verordnungen beschränkt ist • Partnerschaftsvertrag ist erforderlich • Eintrag ins Partnerschaftsregister beim Amtsgericht • Geregelt im Partnerschaftsgesetz • Gründungskosten ca. 500€
Die Gesellschaft muss in das Partnerschaftsregister beim Amtsgericht eingetragen werden.
Gesetzlich geregelt ist die Partnerschaftsgesellschaft im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz.
12.10.2004
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