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Die Partnerschaftsgesellschaft (Partn.G)
Die Partnerschaftsgesellschaft (Partn.G) ist für Freiberufler vorgesehen.
• Zwei oder mehrere Partner
• Kein Mindestkapital erforderlich
• Für Freiberufler (Freiberufler können keine Kapitalgesellschaft gründen)
• Volle Haftung mit dem Geschäftsvermögen und den Privatvermögen der Gesellschafter (Ausnahme: für Fehler in der Berufsausübung haftet der nur handelnde Partner)
• Haftpflicht erforderlich, falls die Haftung per Berufsgesetzen und Verordnungen beschränkt ist
• Partnerschaftsvertrag ist erforderlich
• Eintrag ins Partnerschaftsregister beim Amtsgericht
• Geregelt im Partnerschaftsgesetz
• Gründungskosten ca. 500€

Die Gesellschaft muss in das Part­nerschaftsregister beim Amtsgericht eingetragen werden.

Gesetzlich geregelt ist die Partner­schaftsgesellschaft im Partner­schaftsgesellschaftsgesetz.
     
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für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern