home | impressum | sitemap | e-mail | links | downloads | | schülerfirmen
gruender-mv
Die stille Gesellschaft

Die stille Gesellschaft ist vor allem eine Möglichkeit, Kapital ins Unternehmen zu bringen; in der Regel ohne das der Unternehmer Einschränkungen in sein Entscheidungsrecht hinnehmen muss. Stille Gesellschafter haben allerdings das Recht auf Einsicht in die Jahresbilanz.

 

Die Einlagen stiller Gesellschafter können sowohl in Kapital, als auch in Sacheinlagen, z.B. Maschinen bestehen. Stille Gesellschafter sind an den Gewinnen des Unternehmens beteiligt. An Verlusten sind sie höchstens in Höhe ihre Einlagen beteiligt. Die Beteiligung an Verlusten kann aber auch vertraglich ausgeschlossen werden. Die stille Gesellschaft wird nicht im Handelsregister eingetragen.

Stille Gesellschafter können in alle Rechtsformen einbezogen werden.

     
Suche
TERMINE
8. Februar 2012
Gründerstammtisch: OpenCoffee Club in Rostock
8. Februar 2012
Schwerin: Beratungstag Internet/E-Commerce
8. Februar 2012
Schwerin: Beratungssprechtag Marketing
8. Februar 2012
„Aufbau und Grundlagen des Gründungskonzeptes“
Haftungsausschluss: Der Inhalt der Website ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden
Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen
Die Inhalte ersetzen auch keine individuelle Beratung
Gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Ministeriums
für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern