Die Einlagen stiller Gesellschafter können sowohl in Kapital, als auch in Sacheinlagen, z.B. Maschinen bestehen. Stille Gesellschafter sind an den Gewinnen des Unternehmens beteiligt. An Verlusten sind sie höchstens in Höhe ihre Einlagen beteiligt. Die Beteiligung an Verlusten kann aber auch vertraglich ausgeschlossen werden. Die stille Gesellschaft wird nicht im Handelsregister eingetragen.
Stille Gesellschafter können in alle Rechtsformen einbezogen werden.