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Andrea Fromm
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NEUBRANDENBURG. Mit Eintritt in die Selbstständigkeit unterliegt der Gründer nicht mehr der Versicherungspflicht. Die Entscheidung, die er treffen muss, ist die zwischen einer freiwilligen Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse wie der AOK oder einer privaten Krankenversicherung. Die gesetzlichen Kassen geben dem Gründer 3 Monate Zeit sich zu entscheiden. Solange besteht die Möglichkeit, den Versicherungsschutz bei einer gesetzlichen Kasse aufrecht zu erhalten.
Gründer werden von der AOK wie Unternehmer behandelt. Das Mindesteinkommen, welches zu Grunde gelegt wird, beträgt 1.811,25 EUR. Zur Höhe des zu Grunde gelegten Unternehmerlohns erläutert Andrea Fromm: „Wir wissen, dass viele Selbstständige ein solches Mindesteinkommen nicht haben, aber der Gesetzgeber schreibt uns diese Zahl vor.“
Im günstigsten Tarif würde der Gründer damit ca. 275,00 EUR, einschließlich der Pflegeversicherung, bei der AOK M/V bezahlen müssen. „Doch keine Regel ohne Ausnahmen. Wir kennen gleich zwei.“, ergänzt Andrea Fromm.
Wenn ein Gründer Überbrückungsgeld in Höhe von bis zu 805,00 EUR monatlich von der Agentur für Arbeit bezieht, wird für dieses halbe Jahr ein monatlicher Beitrag von etwa 122,00 EUR fällig. Bei Bezug des Existenzgründerzuschusses wird ein monatliches Mindesteinkommen von 1207,50 EUR angenommen, was zu einem Beitrag von rund 184,00 EUR führt.
Die AOK bietet Dienstleistungen für Gründer und Unternehmer sowohl als Person und als Arbeitgeber an. Als Person kann der Unternehmer sich selbst versichern, als Arbeitgeber kann er sich unter anderem zum Versicherungsschutz für geringfügig Beschäftigte oder beim Einsatz von Studenten beraten lassen. Informieren können Interessenten sich auf Informationsveranstaltungen und Seminaren, Unternehmer können sich aber auch zu Einzelberatungen anmelden.
Eine Vielzahl von Informationen bietet auch das Internetangebot der AOK. Hier können Unternehmer viel über die Leistungen und verschiedenen Beitragssätze erfahren. „Ich möchte vor allem auch auf unsere ständig aktualisierte Datenbank, unter anderem zum Personalrecht, hinweisen.“, betont Andrea Fromm. Weitere Informationen kann man der Broschürenreihe "Praxis aktuell" entnehmen. Es gibt auch spezielle Broschüren für Existenzgründer und Softwareprodukte für Unternehmer. „Wer ständig auf dem Laufenden sein will, sollte unseren Newsletter abonnieren.“, meint Andrea Fromm abschließend.
kl