„Wir haben seit einigen Wochen eine drastische Zunahme von Beschwerden zu verzeichnen“, erklärte Dr. Reiner Münker, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DSW. „Während wir in den Vorjahren insgesamt jeweils rund 50 verschiedene Anbieter feststellen konnten, ist diese Anzahl jetzt schon nach einem halben Jahr erreicht.“
Allein die Hälfte der Formular-Gestaltungen betrifft die klassische Variante dieses Phänomens, wobei die Versender solcher Formulare die Handelsregisterveröffentlichungen auswerten. Der betroffene Jungunternehmer erhält eine fingierte Rechnung, die mit den obligatorischen Kosten für die Handelsregistereintragung rein gar nichts zu tun hat. Erst im Kleingedruckten verbirgt sich der Hinweis darauf, dass ein solches Formular lediglich ein Angebot darstellen soll. Oftmals werden im Betreff oder als Überschrift auch Begriffe wie „Offerte“, „Ihr Handelsregistereintrag“, „Veröffentlichung / Hinterlegung“ verwendet. Weitere Varianten des Adressbuchschwindels beziehen sich auf bereits erfolgte Markeneintragungen, Adress- und Branchenverzeichnisse aber auch Eintragungen in Messeverzeichnissen. „Derartige Verzeichnisse sind in der Regel wertlos, da nur solche Unternehmer eingetragen sind, die auf die Angebotsformulare hereingefallen sind“, so Münker. Seriöse Verlage betreiben in der Regel eine andere – vor allem transparentere – Form der Kundenansprache. Hierbei wird das angesprochene Unternehmen nicht über Zahlungsverpflichtungen oder die Höhe der Eintragungskosten getäuscht.
„Jeder Unternehmer, dessen Daten in öffentlichen Verzeichnissen genannt sind, muss über kurz oder lang damit rechnen, dass er mit getarnten Angebotsschreiben konfrontiert wird. Insofern sollten Unternehmer jede Rechnung auf ihre Berechtigung hin überprüfen.“, rät Münker den Betroffenen. „In der Regel erhalten Sie nichts kostenlos, sondern verpflichten sich zur Zahlung hoher Beträge, die nur im Kleingedruckten zu finden sind.“ Es sei wichtig, die Buchhaltung und sonstige betroffene Abteilungen in den Unternehmen zu sensibilisieren und strikt anzuweisen, ohne genaue Prüfung keine Unterschrift oder ungeprüft Zahlung zu leisten.
Wer dennoch darauf hereingefallen ist, sollte den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Nur in den seltensten Fällen kommt es zur gerichtlichen Beitreibung der vermeintlich fälligen Kosten. In diesen Fällen rät Münker zur Einschaltung eines Rechtsanwalts.
Mit derartigen betrügerischen Abzockmethoden wird nach Berechnungen des DSW jährlich ein hoher dreistelliger Millionen-Schaden in der Wirtschaft angerichtet.
Der DSW hat auf seiner Internetseite einen "notafllplan" veröffentlicht, der Ihnen helfen soll, richtig zu reagieren, wenn Ihnen Angebotsforulare in Haus flattern. Nutzen Sie den Link unten.
gg