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Die Sozialversicherungs-Rechengrößen für 2010 wurden bekannt gemacht
Damit können Unternehmer die Personalkosten für das kommende Jahr genauer bestimmen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den Referentenentwurf einer „Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2010 - Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2010" vorgelegt.
Für 2010 ergeben sich folgende vorläufige Werte:

A. Beitragsbemessungsgrenzen

Ost                                              2010        2010 
                                                   jährlich     monatlich

Renten- und Arbeitslosenversicherung 55.800 €  4.650€

Knappschaftliche Rentenversicherung  68.400 €  5.700€

Kranken- und Pflegeversicherung*      45.000 €  3.750 € 

West                                              2010        2010
                                                     jährlich    monatlich

Renten- und Arbeitslosenversicherung  66.000 €    5.500 €

Knappschaftliche Rentenversicherung     81.600 €  6.800 €

Kranken- und Pflegeversicherung*        45.000 €    3.750 €

  *zur Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung vgl. § 223 Abs. 3 SGB V.

 

B. Jahresarbeitsentgeltgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung

Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 6 SGB V für das Jahr 2010 beträgt bundeseinheitlich 49.950 € (2009 = 48.600 €).
Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 7 SGB V für das Jahr 2010 beträgt bundeseinheitlich 45.000 € (2009 = 44.100 €).


C. Bezugsgrößen

- Alte Bundesländer:
  30.660 € pro Jahr bzw. 2.555 € pro Monat 
 (2009 = 30.240 € bzw. 2.520 €)

- Neue Bundesländer:
  26.040 € pro Jahr bzw. 2.170 € pro Monat
 (2009 = 25.620 € bzw. 2.135 €).

 

Über die endgültigen Werte der Rechengrößen in der Sozialversicherung wird das Bundeskabinett wahrscheinlich noch im Oktober 2009 beschließen. Wir informieren Sie dann umgehend.


 

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