• Der Gründungszuschuss wird neu justiert, indem er von einer teilweisen Pflicht- in eine vollständige Ermessensleistung umgewandelt wird. Gefordert werden künftig Gründungsüberzeugung und hohes Engagement gleich zu Beginn der Arbeitslosigkeit, denn eine Gründungsförderung muss künftig früher beantragt werden und entschieden wird aufgrund fachlicher Prognose zur Tragfähigkeit der Gründung sowie aufgrund der persönlichen Eignung für eine selbständige Tätigkeit im Einzelfall.
• Die Tragfähigkeit von Gründungskonzepten prüfen dabei sachverständige Experten der Verbände und IHKen vor Ort.
• Die erforderliche Restanspruchdauer auf Arbeitslosengeld wird von 90 auf 150 Tage erhöht. Die erste Förderphase (Zuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes plus Pauschale in Höhe von 300 €) wird von neun auf sechs Monate gekürzt. Die zweite Förderphase (Pauschale in Höhe von 300 €) wird von sechs auf neun Monate verlängert. Die mögliche Gesamtförderdauer liegt weiterhin bei 15 Monaten.
• Änderungen beim Gründungszuschuss führen zu Minderausgaben von 1,03 Milliarden Euro 2012 und 1,33 Milliarden Euro in den Folgejahren (Ausgaben 2010: 1,869 Mrd. Eu-ro).
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen begründet das Vorhaben so: „Nicht jeder Erwerbslose ist für den Schritt in die Selbständigkeit geeignet. So manche Notgründung ist zur Sackgasse geworden. Wir sehen viele Solo-Selbständige, die nur knapp über die Runden kommen, nicht sozialversichert sind und eine schwierige Prognose für die Rente haben. Alleine 120.000 Selbständige stocken zusätzlich mit Arbeitslosengeld II auf. Das kann nicht das Ziel sein, wenn gleichzeitig 1 Million sozialversicherungspflichtige Jobs zu haben sind.