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Neuregelung zur Verwendung von Kundendaten
Die Übergangsfrist zu einer bereits im Jahr 2009 durchgeführten Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes am 31. August 2012 läuft aus.

Die Kundendatei ist für Unternehmen eine wichtige Basis erfolgreicher wirtschaftlicher Aktivität: Je genauer ein Unternehmen über seine Kunden informiert ist, desto zielsicherer und effektiver kann es seine Dienstleistungen oder Waren bewerben. Welche Regelungen zu beachten sind, darüber gibt die IHK Saarland in ihrem aktuellen Infoblatt R73 "Umgang mit Adress- und Kundendaten zu Werbezwecken" Auskunft. Das Infoblatt steht zum Download bereit. Nutzen Sie den Link unten.

 

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