Diese erfolgt in der Regel zunächst auf der Grundlage der eingegangenen Bewerbungsunterlagen, die eine Erstinformation über den künftigen neuen Mitarbeiter darstellen.
Bei der Sichtung der Unterlagen sollte auf folgende Kriterien geachtet werden:
- Wurden die Unterlagen in einer der Bewerbung
angemessenen Form eingereicht? (Nicht die umfangreichste
oder optisch aufwändigste Bewerbungsunterlage ist immer
auch die Beste!)
- Ergeben sich bereits aus den vorliegenden
Bewerbungsunterlagen weitgehende Übereinstimmungen mit
dem Anforderungsbild meiner Arbeitscharakteristik?
- Bestehen Lücken im Lebenslauf?
- Befinden sich entsprechende Nachweise zu
Qualifikationsabschlüssen in den Unterlagen?
- Ergeben sich aus dem Inhalt vorgelegter Unterlagen
Widersprüche?
Nach Abschluss der Sichtung der Bewerbungsunterlagen sollte man sich zunächst auf einen kleinen Bewerberkreis konzentrieren.
In der Regel reichen hierbei zwei bis drei Bewerber, die sowohl dem fachlichen als auch den persönlichen Vorstellungen am ehesten entsprechen.
Diese Bewerber werden zu einem unverbindlichen Vorstellungsgespräch eingeladen.
Bewerbern, die nicht in die engere Auswahl gekommen sind, sollte man in einer angemessenen Form ihre Unterlagen zurücksenden.