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Gesprächsführung
Die Gesprächsführung sollte so weit wie möglich ungestört erfolgen.

Die Gesprächsbereitschaft des Bewerbers wird insbesondere dadurch gefördert, dass man selbst zunächst sein Unternehmen vorstellt.
Über den geplanten Zeitrahmen ist der Bewerber nach Möglichkeit zu Beginn des Gesprächs zu informieren.
Hierbei sollte der Bewerber aber ausreichend Möglichkeit erhalten, sich persönlich vorzustellen und ergänzend über seine fachliche und berufliche Entwicklung zu berichten.
Dem Bewerber sollte darüber hinaus auch genügend Zeit eingeräumt werden, um selbst Anfragen stellen zu können.

Bei Beendigung des Gesprächs mit dem Bewerber sollte dieser auf jeden Fall über den weiteren Verfahrensweg und den voraussichtlichen Entscheidungstermin informiert werden.

Kommen mehrere Bewerber in Betracht, so kann gegebenenfalls ein weiteres Gespräch hilfreich für eine endgültige Entscheidungsfindung sein.

Es ist zu beachten, dass erneut Vorstellungskosten anfallen können. 
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19.05.2012

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