Zunächst ist zu beachten, dass für den Bewerber mit der Einladung zu einem Gespräch Vorstellungskosten entstehen können, die eventuell vom Einladenden getragen werden müssen (z.B. Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungskosten).
Ein weiterer Punkt ist, dass der Einladende gegenüber dem Bewerber kein uneingeschränktes Fragerecht hat.
Die Gesprächsführung mit dem Bewerber sollte mit einem vorher festgelegten Zeitrahmen und in geeigneten Räumlichkeiten durchgeführt werden.
Nach Beendigung der Bewerbergespräche und vor der Entscheidung, welcher Bewerber nunmehr eingestellt wird, sollte man sich einen gewissen Überlegungszeitraum einräumen, wobei das sogenannte "Überschlafen" einer Entscheidung durchaus hilfreich sein kann.
Beachte:In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass ein Wunschkandidat mitteilt, dass er aufgrund anderer Angebote die Tätigkeit nicht aufnehmen wird.
Rein vorsorglich ist man daher gut beraten, einem weiteren Bewerber, der ebenfalls den Anforderungen gerecht wird, seine Bewerbungsunterlagen noch nicht zurückzusenden, bis der Wunschkandidat seinen Arbeitsvertrag unterzeichnet hat.
Hierbei bietet ein Zwischenbescheid mit dem Hinweis, dass das Auswahlverfahren noch nicht beendet ist, eine gute Möglichkeit diesen Bewerber gegebenenfalls "nachrücken" zu lassen.