Als Möglichkeiten, einen geeigneten Bewerber zu finden, bieten sich folgende Wege an:
- Verwandten- und Bekanntenkreis
- Stellenanzeigen
- Internet
- Agentur für Arbeit
- Zeitarbeitsfirmen
Beachte:
Die Einstellung von Mitarbeitern aus dem Verwandten- oder Bekanntenkreis sollte nur dann erfolgen, wenn er/sie auch den Anforderungen der Stellenausschreibung gerecht wird. Eine Einstellung aus Gefälligkeit führt in der Regel früher oder später zur Trennung von diesem Mitarbeiter.
Von Vorteil kann aber z.B. unter steuer- und sozial-versicherungsrechtlichen Gesichtspunkten die Einstellung
von Familienangehörigen sein, z.B. Ehegatte.
Das Abwerben von Mitarbeitern aus Firmen, mit denen vertragliche Beziehungen bestehen, sollte gut überlegt sein.
In der Regel schadet dies in schwerem Maß dem bestehenden Vertrauensverhältnis in den Geschäftsbeziehungen und kann bis zum Abbruch dieser vertraglichen Beziehungen führen.