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Zeitarbeitsfirmen
Die Nutzung von Zeitarbeitsfirmen stellt eine sehr gute Möglichkeit dar, für einen überschaubaren Zeitraum qualifizierte Mitarbeiter im Unternehmen einzusetzen.

Insbesondere für Jungunternehmer und Existenzgründer kann der Einsatz solcher Mitarbeiter kostengünstiger sein als eine sofortige Einstellung eines eigenen Mitarbeiters, da sie für diese Arbeitnehmer keine Sozialabgaben, Lohnfortzahlungen o. ä. aufzubringen haben.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass sich bei diesen Zeitarbeitsfirmen erhebliche Kostenunterschiede darstellen, so dass es sich auf jeden Fall lohnt, Angebote von verschiedenen Zeitarbeitsfirmen einzuholen.

Beachte:
Zeitarbeitsfirmen müssen beim Bundesamt für Arbeitszeit-unternehmen registriert sein. Von Vorteil ist es in diesem Zusammenhang, Kenntnisse über das Arbeitnehmer-überlassungsgesetz (AÜG) zu haben.Dieses Gesetz kann z.B. unter der Internet-Adresse: www.gesetze-im-internet.de unter der Rubrik „Gesetze / Verordnungen“ abgerufen bzw. im Sammelband Beck-Texte im dtv „Arbeitsgesetze" nachgeschlagen werden. 
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