Liegt eine wirksame Befristung vor, endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Befristung, ohne dass es einer Kündigung bedarf (§ 15 TzBfG).
Das bedeutet, dass am Ende des Arbeitsverhältnisses kein Kündigungsschutzprozess stattfindet, der für den Arbeitgeber das Risiko beinhaltet, sich nur gegen Zahlung einer Abfindung rechtssicher von einem Arbeitnehmer trennen zu können.
Der Vorteil der Befristung eines Arbeitsverhältnisses besteht insbesondere darin, dass das Arbeitsverhältnis automatisch ausläuft, auch wenn die Arbeitnehmerin zu diesem Zeitpunkt unter den gesetzlichen Mutterschutz, der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin unter den gesetzlichen Schutz für schwerbehinderte Menschen oder Betriebsratsmitglieder fällt oder ein Arbeitnehmer seinen Wehrdienst leistet (§ 1 Abs. 4 ArbPlSchG).