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Unbefristete Arbeitsverhältnisse
In der Regel wird mit einem Arbeitnehmer ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vereinbart, das mit dem Abschluss eines Arbeitsvertrages beginnt und sich als Dauerschuldverhältnis fortsetzt.

Dieses Arbeitsverhältnis endet erst durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Tod des Mitarbeiters.

Unbefristete Arbeitsverhältnisse können abgeschlossen werden für:
- Vollzeit
- Teilzeit
- Abruf-Teilzeit 
- geringfügige Beschäftigung  
- freie Mitarbeiter 

 
Siehe auch: Probezeit
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Schwerin: Beratungstag Internet/E-Commerce
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8. Februar 2012
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