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Zeitumfang
Der Zeitumfang richtet sich nach den geplanten Aufgaben und kann gegebenenfalls durch Veränderungen des Arbeitsvertrages verkürzt bzw. verlängert werden.
Dabei ist unbedingt das Arbeitszeitgesetz zu beachten.
Dieses Gesetz kann z.B. unter der Internet-Adresse: http://www.gesetze-im-internet.de abgerufen bzw. im Sammelband Beck-Texte im dtv „Arbeitsgesetze" nachgeschlagen werden.

Aus dem geplanten Zeitumfang für den neuen Mitarbeiter ergeben sich verschiedene Möglichkeiten des Einsatzes.

Dazu zählen:
- Vollzeitmitarbeiter
- Teilzeitmitarbeiter
- Saisonkräfte
- Aushilfen
- Studenten
- Leiharbeiter
- Heim- und Telearbeiter 

Siehe auch: Arbeitsverträge

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