Die Anmeldung zur Berufsgenossenschaft sollte zeitgleich mit der Anmeldung beim Finanzamt erfolgen.
Bei einem eventuellen Arbeitsunfall bzw. bei auftretender Berufskrankheit kommt sie für die Krankheits- und Rehabilitationskosten auf.
Die Berufgenossenschaft ist gleichzeitig Ansprechpartner in allen Fragen des Arbeitsschutzes.