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Berufsgenossenschaft

Die Anmeldung zur Berufsgenossenschaft sollte zeitgleich mit der Anmeldung beim Finanzamt erfolgen.

Bei einem eventuellen Arbeitsunfall bzw. bei auftretender Berufskrankheit kommt sie für die Krankheits- und Rehabilitationskosten auf.

Die Berufgenossenschaft ist gleichzeitig Ansprechpartner in allen Fragen des Arbeitsschutzes.

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8. Februar 2012
Gründerstammtisch: OpenCoffee Club in Rostock
8. Februar 2012
Schwerin: Beratungstag Internet/E-Commerce
8. Februar 2012
Schwerin: Beratungssprechtag Marketing
8. Februar 2012
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