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Krankenkasse und Sozialversicherung

Der neue Mitarbeiter muss innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Beschäftigung bei seiner zuständigen Krankenkasse angemeldet werden.

Die Krankenkasse ist gleichzeitig Einzugsstelle für alle Beiträge der verschiedenen Sozialversicherungszweige, wie Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung.

Von dort erhalten Sie auch das Musterformular „Meldung zur Sozialversicherung".

Empfehlung:
Nehmen Sie immer rechtzeitig Kontakt zu der jeweiligen Krankenkasse auf und lassen Sie sich im Zweifelsfall von dieser zum Verfahrensweg beraten bzw. wenden Sie sich bei Minijobs an die Bundesknappschaft. 

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