Sofern dies aus räumlichen oder zeitlichen Gründen nicht möglich ist, kann dem neuen Mitarbeiter ein bereits abgefasster Arbeitsvertrag übersandt werden.
Die Rückforderung des unterschriebenen Vertrages sollte in einer angemessenen Zeitspanne erfolgen, die gleichzeitig für den künftigen Mitarbeiter eine Überlegungsfrist beinhaltet.
Angemessen erscheint hierbei ein Zeitraum von maximal 7 Tagen.
Nachdem alle vertraglichen Vereinbarungen mit dem neuen Mitarbeiter abgeschlossen sind und die Vertragsparteien sich über Inhalt und Aufgaben der zukünftigen Zusammenarbeit wirksam geeinigt haben, sollte der erste Arbeitstag gut vorbereitet werden.