Der Mitarbeiter hat die Möglichkeit, die geänderten Vertragsbedingungen anzunehmen. Die Kündigung wird
hinfällig und das Vertragsverhältnis ändert sich zu dem nächstzulässigen Termin.
Wird das Änderungsangebot abgelehnt, so wirkt die ausgesprochene Änderungskündigung wie eine Beendigungskündigung und das Vertragsverhältnis
endet mit Ablauf der Kündigungsfrist.
Beachte:
Der Arbeitnehmer hat das Recht, eine Änderungskündigung unter dem so genannten „Vorbehalt" einer gerichtlichen Prüfung anzunehmen. Dazu muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben.