home | impressum | sitemap | e-mail | links | downloads | | schülerfirmen
gruender-mv
Zwischenzeugnis

Ein Anspruch auf ein Zwischenzeugnis hat der Arbeit-
nehmer immer dann, wenn er dem Arbeitgeber gegenüber
ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, z.B. bei der Bewerbung um einen neuen Arbeitsplatz, bei einer
wesentlichen Änderung der bisherigen Arbeitsaufgabe,
bei einem Betriebsübergang oder bei einer längeren Arbeitsunterbrechung (wie Erziehungsurlaub, Wehr-
bzw. Zivildienst u.ä.).

Es wird empfohlen, sich bei der Erstellung dieser Zeugnisart, soweit möglich, an den Schwerpunkten eines qualifizierten Arbeitszeugnisses zu orientieren.

Suche
TERMINE
8. Februar 2012
Gründerstammtisch: OpenCoffee Club in Rostock
8. Februar 2012
Schwerin: Beratungstag Internet/E-Commerce
8. Februar 2012
Schwerin: Beratungssprechtag Marketing
8. Februar 2012
„Aufbau und Grundlagen des Gründungskonzeptes“
Haftungsausschluss: Der Inhalt der Website ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden
Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen
Die Inhalte ersetzen auch keine individuelle Beratung
Gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Ministeriums
für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern