Das einfache Arbeitszeugnis muss mindestens Angaben zur Art und Dauer der Beschäftigung beinhalten.
Dieses Zeugnis dient dem Arbeitnehmer in der Regel dazu, seine bisherige berufliche Laufbahn lückenlos belegen zu können.
Es wird empfohlen, sich bei der Erstellung dieser Zeugnisart, soweit möglich, an den Schwerpunkten eines qualifizierten Arbeitszeugnisses zu orientieren.